Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer durch ein bestimmtes Verhalten den Arbeitsvertrag in Frage stellt. Das ist z. B. der Fall, wenn er Schäden durch sein Verhalten verursacht. Z. B. weil er sorglos und unvorsichtig auf einer Baustelle agiert oder die ihm anvertraute Arbeit gar nicht oder nur sehr schlampig ausführt. Es ist bei verhaltensbedingten Kündigung zu beachten, dass einige Fehlverhalten zunächst durch eine Abmahnung gerügt werden müssen, bevor sie eine Kündigung rechtfertigen. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Arbeitgeber kündigen, ohne zuvor eine Abmahnung ausgesprochen zu haben.
 

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