fristlose Kündigung
Eine kündigung kann auch fristlos ausgesprochen werden. voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sich eine schwere Verfehlung hat zu Schulden kommen lassen. Es wird dabei unterschieden zwischen Verfehlungen im Vertrauens- und Pflichtenbereich. eine Verfehlung im Vertrauensbereich betrifft das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ist dieses gestört, ist eine fristlose Kündigung immer zulässig. Z.B. wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgber bestiehlt oder absichtlich schadet. In diesen Fällen ist auch keine Abmahnung erforderlich. Anders ist es bei Verfehlungen im Pflichtenbereich. Diese liegen vor, wenn der Arbeitnhemer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht richtig nachkommt. Will der Arbeitgeber aus diesem Grunde fristlos kündigen oder überhaupt kündigen ist normalerweise eine Abmahnung Voraussetzung.

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