Abfindung

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Was ist eine Abfindung und wann wird diese gezahlt?

Eine Abfindung erhält der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen, wenn das Arbeitsverhältnis mit seinem Einverständnis aufgelöst wird. Es ist also eine Art Prämie für den Arbeitnehmer, wenn er freiwillig aus dem Unternehmen ausscheidet. Das ist in vielen Fällen sinnvoller für den Arbeitgeber als eine Kündigung. Denn gegen eine Kündigung kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Wenn er einem Aufhebungsvertrag zustimmt (ohne rechtswidrig unter Druck gesetzt worden zu sein) ist eine Kündigungsschutzklage jedoch ausgeschlossen und das Arbeitsverhältnis ist endgültig beendet.

Dafür müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Es muss dann ein schriftlicher Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag muss festlegen, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis endet. Der Vertrag muss schriftlich sein, da auch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen muss, sonst ist sie unwirksam. Neben dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält ein Aufhebungsvertrag oft Regelungen zu einer Abfindung. Eine grobe Regel für die Höhe der Abfindung ist, dass ein Monatsgehalt für zwei Jahre Betriebszugehörigkeit gezahlt wird (§ 1 a Abs. 2 KSchG).

Tip für den Arbeitgeber:
Wenn eine Kündigung schwierig ist, bieten Sie dem Arbeitnehmer eine Abfindung an und schließen Sie eine Aufhebungsvereinbarung. Eine Abfindung ist zudem sozialversicherungsbeitragsfrei. Es ist daher im Zweifel sinnvoller, etwas mehr Abfindung als Gehalt zu zahlen.


Tip für den Arbeitnehmer:
Vergessen Sie nicht Boni und andere zusätzliche Vergütungen, die Sie bisher erhalten haben, wenn Sie eine Abfindung aushandeln.

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