fristgemäße Kündigung
Eine fristgemäße Kündigung muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erfolgen. Diese ergeben sich aus § 622 BGB. dort ist geregelt, wie lange die Kündigungsfrist jeweils ist. dies hängt von der der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit ab. Auch eine fristgerechte Kündigung setzt jedoch einen Kündigungsgrund voraus. Es gelten insoweit die gleichen Voraussetzungen wie für die fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber muss jeweils in einem Kündigungsschutzprozess - vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat gegen die Kündigung geklagt - darlegen und beweisen, dass ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt.

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