Kündigung
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Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässig?

Das ist eine Kernfrage im Arbeitsrecht.

Der Arbeitgeber kann nur unter ganz bestimmten Umständen kündigen. Insbesondere, wenn die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten, also wenn er mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Es werden dann drei mögliche Kündigungsgründe unterschieden, personenbedingte Kündigungsgründe, verhaltensbedingte Kündigungsgründe und betriebsbedingte Kündigungsgründe.


Tip für den Arbeitgeber:
Eine Kündigung muss zunächst nicht begründet werden. Es ist günstiger, diese daher auch erst einmal ohne Begründung auszusprechen.


Tip für den Arbeitnehmer:
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, gehen Sie sofort zum Anwalt, eine Kündídgungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Gericht eingereicht werden, danach ist sie unzulässig.

 

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